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NOTIZNEHMEN

AGB

Vertragsabschluss

Telefonische oder mündliche Erklärungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Liefer- oder Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner gelten für Geschäfte mit uns nur, wenn wir den Bedingungen ausdrücklich zugestimmt haben.

Preise

Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwertsteuer. Werden zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Gebühren, Abgaben, Abschöpfungen oder Frachtsätze erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Vergütungen für die Entsorgung von Transportverpackungen sind bereits in den Preisen enthalten.

Lieferumfang

Maßgebend für die Berechnung ist das am Verladeort festgestellte Originalgewicht und die dort festgestellte Stückzahl. Bei Original-Verpackungen gilt das aufgedruckte Nettogewicht. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der Gesamtmenge sind vorbehalten. Ein Schwund oder ein Gewichtsverlust während des Transportes geht zu Lasten des Käufers. Bei Bahnversand bedürfen Fehlmengen einer bahnamtlichen Tatbestandsaufnahme, bei Spediteur- Verladungen werden nur Fehlmengen anerkannt, die auf den Frachtpapieren durch den Lkw-Fahrer bescheinigt werden. Außerdem ist unverzüglich bei uns Weisung über weitere Maßnahmen einzuholen. Bei Abholung der Ware müssen Fehlmengen bei Übernahme von der ausliefernden Firma bescheinigt worden sein. Liefermöglichkeit Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Streik, Aussperrung, Verkehrssperren, Verkehrsstockungen, Mangel an Frachtgelegenheit, behördlichen Eingriffen, Mangel an Arbeitskräften und ähnlichen Ereignissen, insbesondere Fällen höherer Gewalt, ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Einhaltung von Fristen aller Art entbunden. Bei nur teilweise rechtzeitiger Lieferung ist der Lieferant nicht gehalten, die Ware auf mehrere Kunden aufzuteilen.

Frachtkosten

Ab einem Rechnungswert von 30,– Euro netto wird frachtfrei geliefert. Unter 30,– Euro brutto erheben wir einen Frachtaufschlag von 5,– Euro netto.

Beanstandungen

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Käufer spätestens innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware erhoben werden. Beanstandungen von Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Erfüllung des Vertrages im übrigen. Auch nach Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware weiterhin fach- und sachgerecht zu transportieren und zu lagern. Die Ware ist dem Lieferanten zur Prüfung zur Verfügung zu stellen, wenn dieser nicht darauf ausdrücklich verzichtet. Bei Verstößen gegen diese Pflichten gehen die Rechte des Käufers aus der Beanstandung verloren. Begründete Beanstandungen sind nach unserer Wahl durch Wandlung, Minderung oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beheben. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Verzugsschaden, Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung und Ansprüche aus Schäden, die nicht an demLiefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Zahlung

Preise verstehen sich netto Kasse, zahlbar sofort nach Warenerhalt. Von diesem Zeitpunkt an ist die Forderung in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentforderungen zu verzinsen. Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Vorleistung des Käufers zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Zugriffe Dritter (Beschlagnahme, Pfändung) auf unsereWare sind uns unverzüglichmitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware abholen zu lassen. Der Käufer ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie zu verarbeiten. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren werden für uns verarbeitet. Im Falle der Verarbeitung geht das Eigentum an der durch Verarbeitung gewonnenen neuen Ware nach §§ 947, 948 BGB in entsprechender Anwendung auf uns über. Der Käufer tritt alle Rechte und Ansprüche aus Verarbeitung oder Weiterveräußerung an uns ab. Auf unseren Wunsch ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben. Er hat uns die erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Noch nicht voll bezahlte Ware darf weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit übereignet werden.

Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht desKäufers gegenüber denAnsprüchen des Verkäufers wird ausgeschlossen.

Kennzeichnungspflicht

Die richtige Kennzeichnung der Ware beim Verkauf ist vom Käufer zu überwachen und gegebenenfalls zu ergänzen oder nachzuholen. Im Falle von Probeentnahmen durch die Lebensmittelüberwachung hat der Käufer die nach den Vorschriften durch den Probennehmer zurückzulassende Gegenprobe sofort dem Verkäufer zuzuleiten.

Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Kronach. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oben genannten Bestimmungen nicht, die zugleich Bestandteil des Vertrages sind.